Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen
Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen
Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten
Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes
vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse
Betriebsgebäude.
Nicht nur Auflagen werden mit der
EnEV festgeschrieben, sie bildet wesentlich auch die Grundlage für viele Förderungen (KfW
Förderbank) und/oder Zuschüsse (BAFA
Förderbank für Energieeinsparung). Nur mit bei Erfüllung
bestimmter Vorgabewerte aus der
EnEV können Zuschüsse oder Darlehen erteilt werden!
Die aufgeführten Links führen Sie direkt an die zuständigen
Informationsquellen.
EnEV / Wärmeschutz
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